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Die Krankengeldzahlung während des Jahreswechsels

Uns ist es sehr wichtig, dass Sie während Ihrer laufenden Arbeitsunfähigkeit Ihre Krankengeldzahlung pünktlich erhalten.

Aufgrund des Jahresabschlusses zum Jahreswechsel möchten wir Sie daher vorab darüber informieren, dass wir vom 27. Dezember 2023 bis 4. Januar 2024 leider keine Zahlungen veranlassen können.

Wenn wir Ihre eAU bis zum 21. Dezember erhalten, erfolgt die Krankengeldzahlung innerhalb von drei Arbeitstagen. Ab dem 5. Januar 2024 laufen dann alle Zahlungen wieder wie gewohnt.

Bei allen Fragen dazu, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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