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News-Details BKK unterwegs

Wie Sie Ihre Schutzmaske erhalten

Wir informieren Sie über die Verteilung der Schutzmasken gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Bereits vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 konnten sich besonders gefährdete Menschen in der Corona-Pandemie kostenlos drei Mund-Nasen-Masken in der Apotheke gegen Vorlage Ihres Personalausweises abholen.

Zudem senden wir den Anspruchsberechtigten im Laufe des Januars 2021 per Post zwei Coupons für jeweils 6 weitere FFP2- oder vergleichbare Masken. Diese Coupons können Sie in der Apotheke Ihrer Wahl gegen eine Eigenbeteiligung von 2 Euro einlösen. Hier verläuft der Zeitraum zum Einlösen jeweils vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 bzw. vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021.

Aktuell müssen Sie selbst nichts unternehmen, da die Bundesdruckerei die Coupons automatisch versendet. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Versorgung mit den Gutscheinen.

Nach der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums gehören zu den berechtigten Personen:
  • Personen ab 60 Jahren
  • Frauen mit einer Risikoschwangerschaft
  • Personen, die an einer der folgenden Erkrankung leiden: COPD/Asthma; chronische Herzinsuffizienz; chronische Niereninsuffizienz (Stadium >=4); Demenz; Schlaganfall; Diabetes mellitus Typ 2; aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie; stattgefundene Organ- oder Stammzelltransplantation; Trisomie 21
Der Versand erfolgt in drei Wellen:
  1. Versand bis Mitte Januar: Versicherte ab 75 Jahren
  2. Versand bis Ende Januar: Versicherte ab 70 Jahren und mit bestimmten Vorerkrankungen
  3. Versand bis Mitte Februar: Versicherte ab 60 Jahren

Sie gehören zum anspruchsberechtigten Personenkreis und haben innerhalb der drei Versandwellen keine Gutscheine erhalten? Dann kontaktieren Sie uns bitte. 

Wichtige Informationen für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II

Aktuell sollen Empfänger:innen von ALG II ebenfalls mit Schutzmasken versorgt werden. Vorgesehen ist hierbei ein Brief bzw. Coupon, der gemeinsam mit dem Personalausweis zum Erhalt der Schutzmasken berechtigt. Jedoch ist zurzeit noch unklar, welche genauen Anforderungen hierfür erfüllt sein müssen. Wir werden Sie informieren und anschreiben, sobald das Verfahren und die Anforderungen durch die Spitzenverbände der Krankenkassen geregelt worden sind.

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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