Wenn Ihr Heil- und Kostenplan für Ihren Zahnersatz vor dem 1. Oktober 2020 von uns genehmigt, aber erst nach dem 1. Oktober 2020 eingesetzt wurde, dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen weiteren Zuschuss von uns.
Senden Sie uns in diesem Fall ganz einfach Ihre Eigenanteilsrechnung und den bereits abgerechneten Heil- und Kostenplan (beides in Kopie) zu. Diesen erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach unserer Berechnung auf Ihr Konto. Dazu teilen Sie uns noch bitte Ihre aktuelle Bankverbindung mit.