Ab sofort muss bei einem Krankenkasswechsel die vorherige Krankenkasse die Krankversicherungsnummer des Mitglieds freigeben und zudem ein Nutzungsende der alten Gesundheitskarte erfassen.
Bis zu diesem Zeitpunkt darf die neue Krankenkasse die Krankenversicherungsnummer nicht nutzen und somit auch keine neue Karte bestellen bzw. produzieren lassen.
Wichtiger Hinweis:
Wir möchten, dass Sie ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft bei uns rundum gut versorgt sind. Aus diesem Grund senden wir Ihnen nach Ihrem Wechsel vorläufige Behandlungsscheine zu, mit welchen Sie Ihren Arzt - auch ohne neue Gesundheitskarte - besuchen können. Sofort nachdem wir alle wichtigen Daten Ihrer Vorkasse erhalten haben, senden wir Ihnen Ihre neue Gesundheitskarte zu.