Durch die Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus beziehungsweise gegen die Krankheit Covid-19 besteht die Möglichkeit einer Impfung.
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, wer sich zuerst impfen lassen darf. Die Organisation der Impfung und die Vergabe der Impftermine regeln die Bundesländer.
Über die Patientenhotline ✆ 116 117 erhalten Sie weitere Informationen zur Schutzimpfung.
Vereinbaren Sie Ihren Impftermin
Wichtig:
Die Impfung wird freiwillig sein. Überlegen Sie schon jetzt, ob Sie sich impfen lassen wollen. Zu Beginn werden nur impfberechtigte Personen geimpft.