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Gesetzlich oder privat versichert?

Darum lohnt sich eine freiwillige Versicherung in der BKK Werra-Meissner

Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (das jährliche Bruttoarbeitsentgelt liegt 2019 über 60.750 Euro) können zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Die Mitgliedschaft in unserer BKK lohnt sich dabei für alle. Warum?

Darum lohnt sich eine freiwillige Versicherung in unserer BKK:
  • In der GKV haben Sie den vollen Krankenversicherungsschutz, ohne dass Sie sich einer vorherigen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen.
     
  • Die kostenfreie Familienversicherung Ihrer Angehörigen: Die Anzahl Ihrer mitversicherten Angehörigen hat keinen Einfluss auf Ihren monatlichen Krankenversicherungsbeitrag. In der PKV dagegen ist für jedes Familienmitglied eine zusätzliche Prämie zu bezahlen. Zudem kann auch der Wechsel eines Elternteils in die PKV dazu führen, dass eine bestehende kostenfreie Familienversicherung in der GKV über den anderen Elternteil nicht mehr möglich ist. 
     
  • Die Festsetzung der monatlichen Beiträge: Bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV wird die Höhe Ihrer Einnahmen berücksichtigt. Bei der PKV richtet sich die Prämie nach dem Umfang der versicherten Leistungen. Sinkt ihr Einkommen, hat dies also keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Prämie in der PKV. Das trifft besonders häufig Versicherte, die aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden und dann Rente beziehen.
     
  • Auch die Inanspruchnahme der Leistungen entscheidet sich: Wenn Sie freiwillig versichert sind (GKV), legen Sie Ihre Karte beim Arzt vor. Über Ihre Versichertenkarte rechnet der Arzt die erbrachten Leistungen ab. In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, d.h. Sie müssen die Rechnungen erst bezahlen und dann bei der PKV zur Erstattung einreichen.
     
  • Krankengeldbezug: Wenn Sie als freiwillig versicherter Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten, werden daraus Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Diese Zeiten werden später bei der Rente mit angerechnet. Im Fall von Krankentagegeld aus der PKV ist dies nicht der Fall. Während des Bezugs von Krankengeld sind Sie in der GKV außerdem beitragsfrei versichert.
     
  • Und dann ist da noch die Sache mit der Rückkehr in die GKV: Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger privat versichert sind und nicht vor Vollendung des 55. Lebensjahres wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, ist die Rückkehr ausgeschlossen. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein privat versicherter Arbeitnehmer, der nach seinem 55. Geburtstag arbeitslos wird, weiterhin in der PKV bleiben muss und in der Regel seine bisherige Prämie weiter bezahlen muss.

Sie sehen, es gibt einige gute Gründe, als freiwilliges Mitglied bei der BKK Werra-Meissner zu bleiben. Lassen Sie sich in jedem Fall vor der endgültigen Entscheidung ausführlich von uns beraten. Nehmen Sie nicht nur die (vielleicht aktuell) günstigere Prämie zum Anlass, in die private Krankenvollversicherung zu wechseln, denn es könnte lebenslänglich daraus werden.

Unser Tipp:

Denken Sie besser über eine private Zusatzversicherung nach, die Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder das Ein-Bett-Zimmer absichert.

Auch hier helfen wir Ihnen gern weiter:

Maik Vogt
T 05651 7451-607
M 0152 56183213
maik.vogt@bkk-wm.de    

Michael Bogatsch
T 05651 7451-605
M 0173 5631529
michael.bogatsch@bkk-wm.de

Ihr Kontakt zur BKK Werra-Meissner

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