Der Anspruch auf erweitertes Kinder-Krankengeld wurde nun bis zum 07.04.2023 verlängert.
Danach besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld für jedes Kind je Elternteil längstens für 30 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch für Versicherte begrenzt auf höchstens 65 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte auf höchstens 130 Arbeitstage.
Der Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Stellen Sie den Antrag auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld
Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen bestehen weiterhin:
- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt.
- Sie können Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind pflegen