Ab dem 01.01.2021 wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Stück für Stück von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) abgelöst. Alle teilnehmenden Praxen übermitteln diese somit elektronisch an uns.
Sie - als Versicherte - erhalten nur noch die Ausfertigungen für Ihren Arbeitgeber und sich selbst. Verpflichtend wird das Verfahren der elektronischen Übermittlung für alle Praxen erst ab 01.10.2021. Bis dahin besteht weiter die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bescheinigung noch wie gewohnt erhalten.
Reichen Sie uns Ihre analoge Krankmeldung immer rechtzeitig ein
Innerhalb einer Woche sollten Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, damit Ihnen der Anspruch auf eventuelles Krankengeld nicht verloren geht.